Ab 07. Februar 2021 wieder öffentliche Gottesdienste
Rahmenordnung für öffentliche Gottesdienste der österr. Bischofskonferenz
-Öffentliche Gottesdienste sind nun wieder möglich. Voraussetzung ist das Tragen von FFP2-Masken während des gesamten Gottesdienstes und der Abstand von 2 Metern.
- Hingewiesen sei auf die Desinfektionsmittelspender beim Eingang der Kirche!
- Die Feier der Taufe kann nur im kleinsten Kreis stattfinden. Trauungen sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden.
- Krankenkommunion und Krankensalbung sind möglich.
- Für Totenwache und Begräbnisgottesdienst gelten die Regeln dieser Rahmenordnung, am Friedhof gilt die Höchstzahl von 50 Personen.